International Society of Dermatology in the Tropics e.V.

Arbeitsgruppen

Projekte vor Ort — auf drei Kontinenten

In unseren Arbeitsgruppen engagieren sich Mitglieder direkt in den Partnerländern: mit Kursen, klinischer Arbeit und dem Aufbau dermatologischer Versorgungsstrukturen.

Ordnung

Was eine Arbeitsgruppe ist

Arbeitsgruppen (AG) sind vom Vorstand anerkannte, regional definierte Gruppierungen der International Society of Dermatology in the Tropics e.V. Sie werden zur gezielten Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins eingerichtet und handeln im Rahmen dessen Gemeinnützigkeit und internationaler Ausrichtung.

§ 1 Zweck und Aufgaben

(1) Arbeitsgruppen dienen der nachhaltigen Förderung der Dermatologie ausschließlich und unmittelbar im Sinne der gemeinnützigen Zwecke des Vereins.

(2) Sie initiieren, koordinieren und begleiten Projekte insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Aufbau und Stärkung dermatologischer Versorgungsstrukturen
  • Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal
  • wissenschaftliche Kooperationen, Forschungsvorhaben und Publikationen
  • fachlicher Austausch zwischen Partnerinstitutionen im In- und Ausland
  • Organisation und Begleitung von Hospitationen und klinischen Einsätzen

§ 2 Organisation und Einbindung

(1) Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bedarf der Bestätigung durch den Vorstand.

(2) Sie benennen eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner gegenüber dem Vorstand.

(3) Arbeitsgruppen handeln projektbezogen eigenständig, sind jedoch organisatorisch in die Struktur des Vereins eingebunden.

§ 3 Finanzierung und Kooperationen

(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können Arbeitsgruppen finanzielle oder sachliche Unterstützung durch andere Fachgesellschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen oder sonstige Institutionen erhalten.

(2) Ebenso können Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnerinstitutionen eingegangen werden.

(3) Voraussetzung ist, dass sämtliche Unterstützungs- und Kooperationsformen mit den gemeinnützigen Zielen der Society vereinbar sind und die Unabhängigkeit sowie wissenschaftliche Integrität gewahrt bleiben.

(4) Die Annahme zweckgebundener Mittel erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand und unter Beachtung der geltenden vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen.

§ 4 Berichts- und Rechenschaftspflicht

(1) Arbeitsgruppen berichten dem Vorstand über ihre Aktivitäten, Projektfortschritte und Kooperationen.

(2) Der Einsatz finanzieller Mittel ist transparent darzustellen.

Eigene Projektidee?

Wir beraten über Hilfsmöglichkeiten für dermatologische Projekte in den Tropen und freuen uns über engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter.

Kontakt aufnehmen